Schäferhundeverein OG 93 Meiningen
Schäferhundeverein OG 93 Meiningen

Platzordnung Juli 2023

Meiningen, am 24.07.2023

 

Platzordnung

 

 

 

Um einen geregelten Übungsbetrieb und ein geordnetes Vereinsleben zu gewährleisten, wird ab sofort folgende Platzordnung in Kraft gesetzt:

 

  1. Disziplin, Rücksichtnahme und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.

 

 

  1. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Statuten, die Platzordnung, die Preislisten und die anderen Anordnungen vom Verein.

 

 

  1. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Ausbildnern. Während der Übungsstunden/Kurse sind die Trainer ebenfalls zuständig. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Vereinsgelände, sondern auch im Fährten- oder Rettungshundegelände, am Parkplatz und bei Ausflügen und Spaziergängen.

 

 

  1. Die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetztes sind bindend! Jede unnötige Härte und verbotene Trainingsmittel sind untersagt. Jeder Hundeführer trägt selbst die Verantwortung!!!

 

 

  1. Das gesamte Vereinsgelände, das Vereinsheim und das Trainingsmaterial sind sorgsam zu behandeln. Die Trainingsgeräte und die Küchenutensilien sind vor dem Verlassen der Anlage ordentlich wegzuräumen. Beim Betreten bzw Verlassen des Vereinsgeländes sind alle Türen und Tore ordnungsgemäß zu verschließen. Jedes Mitglied hat die Pflicht bei Erhaltung/Pflege, Instandsetzung und Neubau der Platzanlage mitzuhelfen.

 

  1. Beschädigungen am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

 

 

  1. Es gilt absolutes Trainingsverbot solange Arbeiten am Vereinsplatz durchgeführt werden (Rasen mähen, Trimmern, etc).

 

 

  1. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur für Vereinsmitglieder. Nichtmitglieder dürfen nur nach vorheriger Anfrage und Zustimmung durch die Obfrau und dem Abrichtewart am Training teilnehmen.Kursteilnehmer dürfen auf dem Vereinsplatz im Rahmen des angebotenen Kurses trainieren.Das Training findet grundsätzlich während der offiziellenTrainingszeiten statt.Nichtmitglieder haben außerhalb der Trainingszeiten keinen Zutritt zum Gelände.Vereinsmitglieder können auch mal außerhalb der Trainingszeiten in den Sparten Unterordnung und Rettungshunde trainieren.Schutzdienst außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ist nur nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung mit der Obfrau und dem Abrichtewart gestattet. Die Teilnahme am Schutztraining muss allen Vereinsmitgliedern ermöglicht werden.Die Ruhe- bzw Trainingsverbotszeiten (täglich mittags zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie täglich abends ab 21.00 Uhr sowie Sonntag und Feiertage) sind einzuhalten.Das Training und die Kurse erfolgen zu festgelegten Zeiten. Der Vorstand bzw die Ausbildner behalten sich vor, die jeweiligen Trainingsstunden aus triftigen Gründen abzusagen bzw zu verschieben. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung bzw Verlängerung der Trainingszeiten.

 

 

  1. Die Teilnahme am Training ist nur gegen Vorlage eines gültigen Impfausweises und einer Hundehaftpflichtversicherung möglich. Hunde die nicht geimpft sind, krank oder krankheitsverdächtig sind, sind vom Vereinsgelände fern zu halten. Der Vorstand und die Ausbildner behalten sich vor solche Hunde vom Training auszuschließen und vom Platz zu verweisen.

 

 

  1. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes müssen die Hunde ausreichend Möglichkeit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Platz ist nicht gestattet.Jede Verunreinigung vom Hund ist vom Hundeführer unverzüglich zu entfernen.

 

 

  1. Die Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände, auf dem Parkplatz und im Bereich der Auslaufzonen sowie im Fährten- bzw Rettungshundegelände ordentlich und sicher zu verwahren (Leine, Vereinsboxen, Autobox, Anhänger, etc).  Im Vereinsheim und auf der Veranda besteht Hundeverbot (Ausnahme: Welpen bis zum 6 Monat)

 

 

  1. Das Betreten des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen, etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder. Mitglieder haften für ihre Gäste.

 

 

Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen die Anordnungen der Trainer oder des Vorstandes können den Ausschluss vom Training, einen Platzverweis bzw den Ausschluss vom Verein zur Folge haben.

 

Die Platzordnung soll niemanden einschränken, doch dort wo viele Menschen mit ihren vierbeinigen Freunden zusammenkommen müssen bestimmte Regeln beachtet werden.

 

Wir danken für ihr Verständnis und wünschen ganz viel Spaß in unserem Verein.

 

Der Vorstand

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